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eUmzug

Zu-, Um- und Wegzüge sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Dies kann einfach und schnell über eUmzug abgewickelt werden.

Voraussetzungen für eUmzug

  • volljährig
  • handlungsfähig
  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörige mit Ausweis B oder C

eUmzug


Zuständige Abteilung