eUmzug
Zu-, Um- und Wegzüge sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Dies kann einfach und schnell über eUmzug abgewickelt werden.
Voraussetzungen für eUmzug
- volljährig
- handlungsfähig
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörige mit Ausweis B oder C